Wird mein Fahrrad von der Gemeinde erstattet?
Jede Gemeinde ist verpflichtet ihren Bewohnern Unterstützung anzubieten um sicherzustellen dass sie selbstständig zu Hause bleiben können. Ihre Gemeinde gibt Ihnen dazu Ratschläge und kann Unterstützung gemäß dem Gesetz WMO, über Zahlung in Naturalien oder eine Personengebundene Budget (PGB) anbieten. Denken Sie dabei an Hilfsmittel die es Ihnen ermöglichen sich im und um das Haus zu bewegen, aber auch an Mittel die es Ihnen ermöglichen, innerhalb Ihrer Stadt oder Region zu reisen.
Über den Regelhulp der niederländischen Regierung (auf Niederländisch) erfahren Sie mehr über die Unterstützung die Ihre Gemeinde Ihnen bieten kann. Bitte beachten Sie: Die Regeln die von den Gemeinden angewendet werden, können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Es ist daher wichtig, sich zunächst bei Ihrer eigenen Gemeinde über die Möglichkeiten der Erstattung eines Hilfsmittels zu informieren.
Ab dem 1. Januar 2019 ist der Eigenanteil für die WMO für alle gleich. Das bedeutet dass Ihr Einkommen oder Vermögen nicht mehr bei der Berechnung eines Eigenanteils berücksichtigt wird. Die oben genannte Anpassung wurde vorgenommen damit die Pflege und Unterstützung erschwinglich bleibt. Der Eigenanteil beträgt ab 2024 maximal 20,60 € pro Monat. Wenn es sich um eine Maßnahme für ein Kind handelt, entfallen die Kosten für einen Eigenanteil.
Möchten Sie gerne mehr über den Eigenanteil WMO erfahren? Sehen Sie sich auf der Website des Ministeriums für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport „Die WMO" (auf Niederländisch) für weitere Informationen an.